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Zur Expertenanhörung im Finanzausschuss zum Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften erklären Britta Haßelmann, kommunalpolitische Sprecherin und Dr. Thomas Gambke, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages:
In der Regierung weiß offensichtlich die eine Hand nicht, was die andere tut: Auf der einen Seite kündigt Bundesfinanzminister Schäuble eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen noch Ende des Monats an. Auf der anderen Seite entziehen die Koalitionsfraktionen den Städten und Gemeinden durch die Hintertür mit Änderungsanträgen zur Unternehmenssteuer Stück für Stück die Finanzierungsgrundlage. Wir fordern die Union und FDP auf, auf die Änderungen zur Funktionsverlagerung zu verzichten und die Gemeindefinanzen nicht länger zum Spielball ihrer Klientelpolitik zu machen.
Die heutige Expertenanhörung im Finanzausschuss zeigt deutlich: Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen zur Unternehmensbesteuerung verursachen Steuerausfälle von insgesamt jährlich mehr als 1,7 Milliarden Euro. Allein für Kommunen bedeutet dies Einnahmeausfälle von mehr als 650 Millionen Euro im Jahr.
Union und FDP wollen die ganzheitliche Besteuerung der Funktionsverlagerungen von Unternehmen ins Ausland praktisch wieder aufheben. Die vorgeschlagene Einzelbewertung führt in der Umsetzung wieder zur ursprünglichen Situation, in der immaterielle Werte gar nicht oder nur in einer sehr geringen Form berücksichtigt wurden. Ein wichtiger Teil der Gegenfinanzierung zur Unternehmenssteuerreform 2008 würde damit zurückgenommen.
Neben den fatalen steuerlichen Auswirkungen ist die vorgeschlagene Regelung auch inhaltlich falsch: Bei Verlagerungen von Unternehmen spielen die immateriellen Wirtschaftsgüter eine wertbestimmende Rolle. Sowohl technisches Know-how als auch Kundenlisten und Marktkenntnisse sind in der Regel nicht von den Entstehungskosten her und im Wert im Einzelnen erfasst. Dieser Aufwand, genauso wie auch der klassische Forschungs- und Entwicklungsaufwand, kann nur gesamtheitlich als Wert bestimmt werden. Er sollte mit der Unternehmenssteuerreform 2008 im sogenannten Transferpaket gesamthaft bewertet werden. Nicht zuletzt für die Schaffung und das Betreiben einer Forschungsinfrastruktur sollte der Staat eine angemessene steuerliche Gegenleistung erhalten.